Sie haben 0% dieser Umfrage fertiggestellt.
Achtung: Javascript ist in Ihrem Browser für diese Webseite deaktiviert. Es kann sein, dass sie daher die Umfrage nicht abschließen werden können. Bitte überprüfen Sie ihre Browser-Einstellungen.

Aufruf zur Interessenbekundung für Maßnahmen der Säule II des Startchancenprogramms in Sachsen-Anhalt

Mit dem Startchancen-Programm wollen Bund und Länder den Bildungserfolg von der sozialen Herkunft entkoppeln und mehr Chancengerechtigkeit schaffen. Ziel ist es, Schulen in herausfordernden Lagen durch zusätzliche Ressourcen und gezielte Maßnahmen zu unterstützen und damit nachhaltige Bildungsverbesserungen zu ermöglichen. Weitere Informationen zum Programm finden Sie hier.


Im Rahmen des Startchancen-Programms Sachsen-Anhalt besteht die Möglichkeit, Maßnahmen anzubieten, die einen Beitrag zur Weiterentwicklung für verschiedene Zielgruppen (z.B. Schulen, Schulaufsichten, Fachbehörden) leisten möchten. Wir laden Sie herzlich ein, mit uns zusammen Extrachancen zu ermöglichen und die Zukunft im Land aktiv mitzugestalten.

Im Rahmen des Entwicklungsbudgets in Säule II des Startchancen-Programms können Maßnahmen in den folgenden Bereichen angeboten werden:

  • Individuelle Ebene:
    • Systematische Potenzialförderung, individuelle Förderung und Kompetenzentwicklung
    • Berufliche Orientierung
  • Institutionelle Ebene:
    • Schul- und Unterrichtsentwicklung
    • Professionalisierung des Personals
    • Gestaltung von Übergängen
    • Öffnung in den Sozialraum
  • Systemische Ebene:
    • Weiterentwicklung von Akteuren im Beratungs- und Unterstützungssystem sowie in den Fachbehörden

Die für das Startchancenprogramm zentrale datengestützte Schul- und Unterrichtsentwicklung wird als methodisches Querschnittsthema in allen drei Säulen behandelt.
Detaillierte Informationen zu den förderfähigen Maßnahmen finden Sie im Orientierungspapier zur Verwendung in Säule II.


Wenn Sie Maßnahmen anbieten möchten, laden wir Sie ein, Ihr Interesse über die Abfrage auf den folgenden Seiten zu bekunden. Nach einer Prüfung Ihrer Angaben erhalten Sie eine Information, ob Ihre Maßnahmen in den Katalog aufgenommen werden. Für das Landesbudget sind ausschließlich Maßnahmen förderfähig, die im Katalog aufgenommen sind. Ziel ist es, einen geprüften Katalog mit externen und internen (z.B. vom LISA) Angeboten zusammenzustellen, anhand derer die Schulen und die Akteure der systemischen Ebene Angebote auswählen können.

Die Frist für die Interessenbekundung ist der 04.03.2025. Später eingegangene Interessenbekundungen können nicht zeitnah bearbeitet werden.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: mb-startchancenprogramm@sachsen-anhalt.de

Hinweis: Nach Abschluss der Umfrage haben die Teilnehmenden die Möglichkeit, die eingegebenen Daten über die Schaltfläche "Antworten ausdrucken" zu sichern.